Die Vorteile von Take My Tool
  • 10% Rabatt für Neukunden

  • Abholen: Mo-Sa 08:00 – 17:00

  • Sofort mieten? 0821 41906247

AGB

Der TAKE MY TOOL GmbH & Co. KG (AG Augsburg HRA 21354),
Henleinstraße 27 a, 86368 Gersthofen.

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren Online-Shop, telefonisch oder im Ladengeschäft geschlossenen Verträge zwischen uns, der

    TAKE MY TOOL GmbH & Co. KG (AG Augsburg HRA 21354),
    Henleinstraße 27 a, 86368 Gersthofen,
    vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
    TAKE MY TOOL Verwaltungs GmbH (AG Augsburg HRB 38778),
    Henleinstraße 27 a, 86368 Gersthofen,
    Geschäftsführer: Robert Grill, Werner Richter, Christof Walter
    (im Folgenden: Vermieter)

    und Ihnen als unseren Kunden (im Folgenden: Mieter). Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
  2. Alle zwischen Ihnen und uns getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus dieser und insbesondere ergänzend aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung, welche alle integrale Bestandteile unsere Vertragsbeziehung mit dem Mieter sind.
  3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss der Vereinbarung gültige Fassung unserer AGB.
  4. Abweichende Bedingungen des Mieters akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§2 Vertragsschluss

  1. Die Präsentation und Bewerbung von Mietobjekten in unserem Online-Shop stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar.
  2. Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig mieten“ geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Sie sind an diese Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden. Ihr gegebenenfalls nach § 17 bestehendes Recht, Ihre Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
  3. Wir werden den Zugang Ihrer abgegebenen Bestellung im Online-Shop unverzüglich per E-Mail bestätigen. Mit dieser Nachricht liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung vor, es sei denn, es wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme erklärt.
  4. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Mitteilung, dass das Mietobjekt zur Abholung bereitsteht, annehmen.
  5. Bestellungen von Lieferungen ins Ausland sowie Bestellungen von Mietern mit Sitz bzw. Wohnsitz im Ausland sind ausgeschlossen. Sollte beim Bestellvorgang wahrheitswidrig ein inländischer Lieferort oder eine inländische Geschäfts- bzw. Rechnungsadresse angegeben werden, so kommt ein Vertrag nicht zu Stande. Ausdrücklich behalten wir uns das Recht vor, Vermietungen ins Ausland widerrufen zu können, falls sich bei Abholung oder Lieferung zeigt, dass das Mietobjekt doch ins Ausland gebracht werden soll.
  6. Sollte die Lieferung oder Abholung des von Ihnen bestellten Mietobjekts nicht möglich sein, etwa weil das entsprechende Mietobjekt nicht im Lager oder gebrauchsfähig ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

§3 Allgemeine Pflichten

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den aufgeführten Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit mietweise zu überlassen. Der Mieter ist verpflichtet, die Miete zu zahlen und hierauf einen Kautionsbetrag zu hinterlegen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert, betriebsbereit, vollständig sowie vollgetankt bzw. voll aufgeladen zurückzugeben.

§4 Pflichten des Mieters

  1. Die Mietgegenstände werden nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters oder derjenigen Personen, die im Mietvertrag angegeben sind, vermietet. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache an Personen auszuhändigen, die mit der Mietsache in seinem Auftrag Arbeiten durchführen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet,
    1. vor Inbetriebnahme des Mietgegenstands die Bedienungsanleitung und Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen, diese zu beachten und sich bei Rückfragen unverzüglich an den Vermieter zu wenden;
    2. den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen;
    3. für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen, insbesondere Betriebsstoffe (Wasser, Öle, Fette, Kraftstoffe), Reinigungsmittel usw. nur in vorgegebener und einwandfreier Beschaffenheit zu verwenden;
    4. den Mietgegenstand ausreichend durch geeignete Maßnahmen gegen den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere Diebstahl, und Witterungseinflüsse zu schützen;
    5. dem Vermieter auf Nachfrage jederzeit den Stand- bzw. Einsatzort der Mietsache mitzuteilen. Der Einsatz der Mietsache ist außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur nach schriftlicher Erlaubnis des Vermieters gestattet;
    6. dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand nur durch eingewiesene Personen bedient wird, die hierzu befähigt sind und die Betriebsanleitung gelesen haben. Sofern für den Betrieb des Mietgegenstandes besondere Lizenzen, Erlaubnisse oder die Nutzung von Schutzbekleidung erforderlich sind, hat der Mieter sicherzustellen, dass diese vorhanden und gültig sind und genutzt werden;
    7. den Mietgegenstand nicht Dritten zu überlassen, die nicht seine Erfüllungsgehilfen oder nahe Angehörige sind. 

§5 Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe bzw. Erhalt der Mietsache. Soweit nicht anders vereinbart (insbes. bei verbindlichen Festmietzeiten), gilt der auf dem Mietvertrag als voraussichtliche Mietdauer genannte Zeitraum als Mindestmietzeit. Sofern keine verbindliche Festmietzeit vereinbart ist, verlängert sich die Mietzeit automatisch über die Mindestmietzeit hinaus und endet mit der ordnungsgemäßen Rücklieferung der Mietsache an den Vermieter, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit. Bei verbindlichen Festmietzeiten ist der Vermieter berechtigt, Schadensersatz (z. B. aufgrund der Nichterfüllung eines Anschlussmietvertrages) geltend zu machen, sobald der Mieter mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug gerät.

§6 Übergabe des Mietgegenstandes, Prüfungspflicht

  1. Zu Beginn der Mietzeit hat der Vermieter den Mietgegenstand einschließlich Zubehör in einwandfreiem, betriebsfähigem und ggf. voll getanktem oder geladenen Zustand zu übergeben. Der Mieter wird während des Bestellvorgangs sowie mit der Annahmeerklärung vom Vermieter ausführlich über Einsatzzweck, Sicherheitsmaßnahmen, Gefahren und erforderliche Wartungsmaßnahmen informiert. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes erhält der Mieter die dazu passende Betriebsanleitung mit allen relevanten Informationen. Betriebsanleitungen der jeweiligen Mietgegenstände sind online auf www.takemytool.de zum Herunterladen verfügbar.
  2. Mit der Übergabe gehen sämtliche Obhuts- und Sorgfaltspflichten bezüglich der Mietsache auf den Mieter über, sie endet mit vertragsgemäßer Rückgabe. Soweit beim Verstauen, Befestigen, Verladen oder Entladen des Mietgegenstandes ein Mitarbeiter des Vermieters tätig wird, unterliegt dieser den Weisungen und der Aufsicht des Mieters. Im Übrigen gelten die Haftungsklauseln dieser AGB.

§7 Mietpreis, Kaution und Zahlung der Miete

  1. Grundlage für die Berechnung der Miete (inkl. Wochenend- und Wochenmiete) ist ausschließlich der in der Annahmeerklärung genannte Mietpreis. Nachfolgende Mietzeiten sind verfügbar, sofern nichts anderes vereinbart wird:
    1. 2 Stunden
    2. 6 Stunden
    3. 10 Stunden
    4. 1 Tag (24 h Mietzeit)
    5. 5 Tage z. B. Montag 7:30 Uhr abholen und Samstag 8:30 Uhr abgeben (98 – 122 Std. Mietdauer)  
    6. Wochenende: (Abholung Freitag ab 12:00 Uhr, Rückgabe Montag bis 11:00 Uhr)
    7. Woche:  z. B. Montag 7:30 Uhr abholen und am darauffolgenden Montag um 7:30 Uhr abgeben. (146 Std. Mietdauer, wovon der Sonntag nicht mit berechnet wird.) 
  2. Der Mietpreis für separat vermietetes Zubehör mit Verschließcharakter, wie beispielsweise Bohrer, Sägeplätter, Schleifwalzen, Bohrkronen, Diamantbohrkronen, Diamantsägeblätter, Diamantschleifaufsätze, Diamantfräsaufsätze usw. werden nach dem Grad des Verschleißes berechnet. Die Abnutzung bzw. der Verschließ wird hierbei vor Lieferung bzw. Abholung sowie nach Rückgabe gemessen und berechnet. Grundlage für die Berechnung der Miete ist auch hier ausschließlich der in der Annahmeerklärung genannte Mietpreis je Abnutzungsgrad.
  3. Der Vermieter hat Anspruch auf die Vorauszahlung eines unverzinslichen Kautionsbetrages, der die Miete in Höhe des aufgrund der vereinbarten Mietzeit zu erwartenden Endpreises, der Verbrauchsmaterialien und eine Sicherheitsleistung beinhaltet und bei Rückgabe der Mietsache mit dem Mietzins verrechnet bzw. zurückerstattet wird. Sofern bei längerer Mietdauer der zu zahlende Rechnungsbetrag den geleisteten Kautionsbetrag übersteigt, kann der Vermieter eine Zwischenrechnung stellen. Zwischenzahlungen und Nachzahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, den Kautionsbetrag auch nach Rückgabe der Mietsache ganz oder teilweise einzubehalten, bis er Gelegenheit hatte, die Mietsache eingehend auf Mängel bei Rückgewähr zu überprüfen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Überprüfung der Mietsache aufgrund der Komplexität eines vermeintlichen Mangels nicht unmittelbar bei Rückgabe möglich ist.
  5. Sofern nicht vom Mieter ausdrücklich abweichend erklärt, gilt die Person, welche die Rückgabe der Mietsache vornimmt, als bevollmächtigt, für den Mieter Erklärungen abzugeben und Erstattungsbeträge in Empfang zu nehmen.
  6. Für jede Mahnung ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr zu verlangen. Wird der Mietgegenstand vom Mieter nicht zum Ende der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit an den Vermieter zurückgegeben, wird der Vermieter dem Mieter den jeweils gültigen Mietpreis pro Tag berechnen. Nach Ablauf der vereinbarten (Mindest-) Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, das Gerät auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Gerät zu ermöglichen hat, abzuholen und anderweitig darüber zu verfügen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben erhalten.

§8 Mängel des Mietgegenstandes

Bei Übernahme des Mietgegenstandes hat der Mieter die Mietsache zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel, Beschädigungen oder Unvollständigkeit unverzüglich durch Mitteilung an den Vermieter zu rügen. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht binnen 24 Stunden nach Erhalt der Mietsache dem Vermieter mitgeteilt werden, können im Nachhinein nicht gerügt werden. Verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind sofort nach Bekanntwerden dem Vermieter, verbunden mit der Aufforderung zu deren Beseitigung (beim Vermieter vor Ort), anzuzeigen. Dem Vermieter ist eine angemessene Anzahl an Nachbesserungsversuchen zu gewähren, es sei denn, es ist den Parteien offensichtlich, dass diese nicht erfolgreich sein werden.

§9 Untervermietung und Verhalten gegenüber Dritten

Dem Mieter ist es ausdrücklich nicht gestattet, den Mietgegenstand unterzuvermieten, Dritten Rechte am Mietgegenstand oder aus dem Mietvertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Dritte ist unverzüglich vom Mieter nachweislich auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen. Eigentumshinweise (Logo des Vermieters) an den Mietsachen dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden.

§10 Rücklieferung des Mietgegenstands, Schadensersatz

  1. Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, unbeschädigt, gereinigt sowie vollgetankt bzw. voll aufgeladen mit allen im Mietvertrag aufgeführten Teilen und Zubehör an den Vermieter zurückzuliefern. Sofern der Mietgegenstand nicht gereinigt und/oder vollgetankt bzw. voll aufgeladen zurückgegeben wird, werden folgende Gebühren fällig:
    1. Akkuladung Kleingeräte: 3,00 € / pro Akkuladung (Akku wechselbar)
    2. Akkuladung Großgeräte: 10,00 € / pro Akkuladung (Akku festverbaut)
    3. Treibstoff Aspen 2: 4,79 € / je angefangenem Liter
    4. Treibstoff Aspen 4: 4,79 € / je angefangenem Liter
    5. Treibstoff Benzin: 3,00 € / je angefangenem Liter
    6. Treibstoff Diesel: 3,00 € / je angefangenem Liter
    7. Reinigungsgebühr: bis zu 2-facher Tagesmietpreis, abhängig vom Grad der Verschmutzung und Größe des Mietobjekts. Die tatsächliche Reinigungsgebühr wird nach Rückgabe und in Augenscheinnahme berechnet
  2. Wird der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß zurückgeliefert und insbesondere Verletzungen der Pflichten nach § 8 dieser AGB festgestellt, hat der Vermieter ein Recht auf Schadenersatz entsprechend den Vorschriften des BGB. Dies gilt, auch wenn der Mieter den Mietgegenstand Dritten, z. B. einem Frachtführer, überlässt.
  3. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder im Fall eines Totalschadens am Mietgegenstand auf dessen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter – soweit angefallen – für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere dem Vermieter entstehenden Kosten und Mietausfall.
  4. Im Zweifelsfall kann eine Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen gefordert werden. Die Kosten der Begutachtung teilen sich Vermieter und Mieter je zur Hälfte.
  5. Der Mieter haftet auch für Handlungen durch Dritte, denen er die Mietsache (unberechtigterweise) entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen hat. Der Mieter haftet für Handlungen dieser Dritter vollständig und hat den Vermieter von Ansprüchen dieser Dritten gegen den Vermieter sofort freizustellen. 

§11 Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände

Die Obhutspflicht des Mieters für die Mietsache beginnt mit deren Übergabe und endet mit ihrer vollständigen Rückgabe an den Vermieter.  Bei durch den Mieter verschuldetem Verlust oder Beschädigungen der Mietsache hat der Mieter Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten bzw. der Reparaturkosten zu leisten. Verlust oder Beschädigung der Mietsache hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter und bei Vorliegen oder Vermutung einer Straftat der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Dem Mieter obliegt im Verlustfall die Pflicht, nachzuweisen, hinreichende Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache und zur Wiedererlangung (polizeiliche Anzeige) ergriffen zu haben.

§12 Kündigung

  1. Der Mietvertrag ist mit einer Frist von einem Werktag von jeder Partei ordentlich kündbar, sofern keine (Mindest-) Mietzeit vereinbart wurde oder diese abgelaufen ist. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Tage, sofern die Mietdauer nach Wochen bzw. 7 Tage, sofern die Mietdauer nach Monaten berechnet wird. Verletzt der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag (siehe § 4 “Pflichten des Mieters”) in erheblichem Maße, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
  2. Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Kautionsbetrag die aufgelaufene Mietforderung des Vermieters nicht mehr abdeckt.

§13 Haftungsbegrenzung des Mieters

  1. Der Mieter haftet nicht für typische Abnutzungen an Verschleißteilen, sofern diese nicht separat gemietet und abgerechnet werden. Schäden wegen unsachgemäßer Handhabung, Diebstahl und Transportschäden jeglicher Art werden von dieser Haftungsbegrenzung nicht erfasst.
  2. Der Vermieter hat für die Geräte eine Versicherung abgeschlossen. Der Vermieter wird bei einem vom Mieter verschuldeten Schadensfall stets die Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu € 1.000, – geltend machen. Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt vom jeweiligen Mietobjekt ab. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich der Vermieter für jeden Einzelfall explizit vor.

§14 Haftungsbegrenzung des Vermieters

  1. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei 
    1. grobem Verschulden des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
    2. der schuldhaften Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (wesentlicher Vertragspflichten), soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;
    3. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Verschulden des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder
    4. falls der Vermieter nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.
  2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. 
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

§15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Textform, salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
  2. Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, Gersthofen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Stillschweigende, mündliche, schriftliche oder sonstige Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Textformklausel.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrags.

§16 Widerrufsrecht 

  1. Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
  2. Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
  3. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

TAKE MY TOOL GmbH & Co. KG
Henleinstraße 27 a, 86368 Gersthofen
Tel. +49 821 419 062 47
Fax: +49 821 419 062 49
E-Mail: mailto:buchung@takemytool.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (Internet-Adresse einfügen) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Musterwiderrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

TAKE MY TOOL GmbH & Co. KG
Henleinstraße 27 a, 86368 Gersthofen

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Mietvertrag über die folgenden Objekte (*):

  • Bestellt am (*) 
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Mietobjekte wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Mietobjekte zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Mietobjekte unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an (hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Ware ermächtigten Person einzufügen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Mietobjekte vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Mietobjekte. 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Mietobjekte nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Mietobjekte nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Hat der Mieter verlangt, dass die Mietzeit während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er dem Vermieter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Mietzins für die Tage bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter dem Vermieter die Mietobjekte zurücksendet, entspricht.

–  Ende der Widerrufsbelehrung –